Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 die Eckpunkte für das neue 

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Damit soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst werden.

Das Gesetz soll nach aktuellem Stand zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Eine zügige Verabschiedung bietet die Chance, den zuletzt rückläufigen Heizungsmarkt wieder spürbar zu beleben und neue Impulse zu setzen.
 

Was ändert sich mit dem neuen GMG?

Nach den vorliegenden Eckpunkten soll die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfallen, stattdessen wird auf Technologieoffenheit gesetzt. Es soll künftig auch keine Betriebsverbote für einzelne Heiztechnologien mehr geben. Gleichzeitig bleiben die Klimaziele für den Gebäudesektor bestehen: Neue Heizungen sollen künftig überwiegend CO₂-arm betrieben werden.
 

Förderung bleibt bis 2029 gesichert

Positiv ist die angekündigte Sicherstellung der Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029.
 

Mehr Technologieoffenheit

Künftig soll beim Heizungstausch mehr Entscheidungsfreiheit gelten. Auch neue Gas- oder Ölheizungen können weiterhin eingebaut werden, wenn sie steigende Anteile klimafreundlicher Energieträger nutzen.

Vorgesehen ist eine sogenannte „Bio-Treppe“: Ab dem 1. Januar 2029 sollen neue Gas- und Ölheizungen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe einsetzen, mit weiter steigenden Anteilen in den Folgejahren. Deutschland strebt gemäß Klimaschutzgesetz bis 2045 vollständige CO₂-Neutralität an, auch im Gebäudesektor.
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