Energiesparen ist wichtiger denn je. Aus diesem Grund verpflichtet die Bundesregierung Eigentümer und Eigentümerinnen von Gasheizungen zu einer einmaligen Überprüfung ihrer Anlage bis zum 15. September 2024.
In Kraft getreten ist die zweite Energiesparverordnung am 1. Oktober 2022. Die verpflichtende Heizungsprüfung muss innerhalb dieser zwei Jahre durchgeführt werden – und zwar von Fachkräften aus den Bereichen Schornsteinfegerhandwerk, Energieberatung, Gas- und Wasserinstallation oder Heizungsbau. Die verpflichtende Heizungsprüfung ist keine Wartung!
Im Wesentlichen geht es darum, Ihre Gasheizung hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu überprüfen. Dabei wird geprüft, ob
Die verpflichtende Heizungsprüfung wird oft verwechselt mit dem Heizungs-Check nach DIN EN 15378, den es schon lange gibt. Hierbei werden verschiedene Heizungskomponenten und Funktionen nach einer standardisierten Checkliste überprüft. Die Heizungsprüfung wurde auf Basis des Heizungs-Checks nach DIN EN 15378 entwickelt, ist aber weit weniger umfangreich, weswegen die Heizungsprüfung oft auch als Heizung-Check 2.0 bezeichnet wird.
Termine für den Heizungs-Check auf einen Blick
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