Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass die Heizung mangelhaft ist oder zu viel Energie verbraucht, sind Sie verpflichtet, sie zu optimieren. Hierzu gehört z. B. der Austausch ineffizienter Heizungspumpen oder die Dämmung der Heizungsrohre.
Sinnvoll ist auch ein hydraulischer Abgleich, dieser ist allerdings erst für Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohneinheiten mit einer Gaszentralheizung Pflicht. Beim hydraulischen Abgleich wird geprüft, wie hoch die Wärmeleistung sein muss, um die einzelnen Wohnräume zu beheizen (Heizlast). Auf dieser Basis werden dann die nötige Wassermenge der Heizung und die optimale Vorlauftemperatur eingestellt. Das Fachpersonal prüft auch, ob ein gleichbleibender Druck in allen Leitungen vorhanden ist, um ausreichend Warmwasser zu den Heizkörpern zu transportieren. Der hydraulische Abgleich sorgt also für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und ist daher ein wichtiger Baustein zur Energieeinsparung.
Die Heizungsprüfung dient lediglich der Optimierung der Heizungsanlage in Bezug auf mögliche Energieeinsparungen. Die Heizungsprüfung beschäftigt sich neben der effizienten Einstellung von Anlagenparametern vor allem mit anderen Bestandteilen des Heizsystems wie z. B. Pumpen, Rohrleitungen, Armaturen und der optimalen Wärmeverteilung (hydraulischer Abgleich).
Die Wartung hingegen ist vor allem auf den sicheren Anlagenbetrieb ausgelegt, um das Heizgerät instand zu halten, das Ausfallrisiko zu verringern und die Gerätelebensdauer zu verlängern. Im Rahmen der Wartung wird das Gerät beispielsweise gereinigt und es werden Verschließteile getauscht. Daher sollte eine Wartung zusätzlich zur Heizungsprüfung durchgeführt werden.
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