Wichtig: Die neuen Anforderungen an Heizungen und Brennstoffe gelten nur für den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Anlagen dürfen weiter genutzt und repariert werden.
Wärmepumpen stellen in vielen Fällen die effizienteste und damit klimaschonendste Technologie dar. Sie können im Rahmen des GModG nahezu uneingeschränkt genutzt werden und werden im Rahmen des BEG zudem attraktiv gefördert.
Wo eine reine Wärmepumpe derzeit nicht die optimale Lösung darstellt, können beispielsweise Hybridsysteme, Biomasseheizungen oder geeignete Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung infrage kommen. Das GModG erkennt ausdrücklich auch bestimmte hocheffiziente, gebäude- oder gebäudenahe und netzintegrierte KWK-Lösungen an.
Auch der Einbau von Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen ist weiterhin möglich. Die sogenannte Biotreppe schreibt jedoch vor, dass der Anteil von klimaneutralen Brennstoffen in diesen Anlagen bis 2040 schrittweise auf 60 Prozent steigen muss:
Fördersummen sinken schrittweise
Die ersten Anpassungen erfolgen bereits mit Inkrafttreten der Reform: Die maximal förderfähigen Kosten beim Heizungstausch sinken ab dem 21. Juli 2026 von 30.000 auf 28.000 Euro.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird von 20 auf 16 Prozent reduziert. Der Effizienzbonus von bisher 5 Prozent entfällt. Von da an sinken die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 Euro, erstmalig am 1. Februar 2027.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird im gleichen Intervall um jeweils vier Prozentpunkte abgesenkt.
Es profitieren niedrige Einkommen und Familien mit Kindern
Der Einkommensbonus wird künftig feiner gestaffelt. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.000 Euro steigt der Einkommensbonus von bisher 30 auf 40 Prozent. Zwischen 30.001 und 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent. Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen zwischen 40.001 und 50.000 Euro können sich künftig erstmals über einen Einkommensbonus von 10 Prozent freuen.
Für Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind wird das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch kann ein Haushalt in eine günstigere Förderstufe fallen und von einem höheren Einkommensbonus profitieren. Das heißt zum Beispiel: Haushalte mit einem Kind und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 60.000 Euro bekommen 10 Prozent Einkommensbonus.
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