+ + + Update vom 8. September 2023: Bundestag stimmt mit großer Mehrheit für Gebäudeenergiegesetz. +++

 

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG; „Heizungs-Gesetz“) verabschiedet. Es soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und sieht vor, dass möglichst bei jedem Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Das kann beispielsweise durch den Einbau einer Wärmepumpe geschehen. Vom Grundsatz her ist das GEG aber technologieoffen. Der Anteil Erneuerbare Energien kann also auch auf anderem Wege, wie durch den Einsatz von Bio-Gas, erfüllt werden.

In ausgewiesenen Neubaugebieten besteht eine Verpflichtung, die 65 Prozent-Option zu erfüllen. Im Bestand hängt die Erfüllungsoption von den noch zu erstellenden kommunalen Wärmeplänen ab. Darin wird je nach Größe der Kommune bis Juli 2026 bzw. Juli 2028 festgelegt, ob zum Beispiel der Anschluss an ein Nahwärmenetz möglich wird. Vorhandene Heizungen dürfen unabhängig vom Anteil Erneuerbarer Energien bis 2045 weiter betrieben werden. Auch Reparaturen sind möglich. Ist ein vollständiger Austausch notwendig, geht das bis zum Jahreswechsel 2023/24 problemlos. Danach muss man sich durch einen Fachmann, dazu zählen auch Fachhandwerker, Energieberater und Schornsteinfeger, beraten lassen.

 

 

+ + + Update vom 6. Juli 2023: Eilantrag stattgegeben: Bundesverfassungsgericht stoppt schnelle Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes. +++

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG; „Heizungs-Gesetz“) darf durch den Bundestag nicht mehr vor der am Freitag (7. Juli) beginnenden Sommerpause verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht gab Mittwochabend (5. Juli) dem entsprechenden Eilantrag eines Bundestagsabgeordneten statt. Mit 5:2 Stimmen sah das Gericht aufgrund der kurzen Zeitachse zwischen Einbringung und Verabschiedung des Gesetzes die Beteiligungsrechte der Abgeordneten als möglicherweise verletzt an.

Jetzt sollen die zweite und die dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes in der ersten Septemberwoche stattfinden – also direkt nach der parlamentarischen Sommerpause.

 

Nach der ersten Lesung im Bundestag am 15. Juni 2023 war der Gesetzentwurf den Fachausschüssen zugeleitet worden. Zudem waren externe Verbände und Interessensvertretungen um Stellungnahme gebeten worden. Hier hatte es bereits Kritik aufgrund fehlender Vorbereitungszeit gegeben.

 

Es bleibt also weiterhin spannend, mit welchen verbindlichen Inhalten das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet werden wird.

 

 

++ Update vom 05.05.2023: Entwurf des GEG soll ab Ende Mai im Bundestag beraten werden ++

 

Die Bundesregierung hält weiter an dem Zeitplan fest, das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen. Dazu wird der vorliegende Gesetzesentwurf voraussichtlich Ende Mai im Bundestag in erster Lesung beraten. Die zweite und evtl. dritte Lesung sind für Mitte/Ende Juni geplant. Ende Juni könnte es damit zu einer Verabschiedung des Gesetzes kommen. Anschließend folgt eine zweiwöchige Frist, in der der Bundesrat ein Veto einlegen und den Entwurf an den Bundestag zurückgeben könnte. Ob dieser übliche parlamentarische Prozess aber tatsächlich bis zur Sommerpause abgeschlossen sein wird, ist aufgrund der vielen Diskussionen noch unklar – ebenso, welche Vorgaben für Heizungen dann tatsächlich beschlossen sind.

 

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) kommt

 

Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden.

Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden.

 

 

Die Pflicht zum Umstieg auf Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie ab dem 1. Januar 2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen.

Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Sie können weiter genutzt werden. Auch kaputte Heizungen können repariert werden.


Das Gesetz ist pragmatisch und bewusst technologieneutral ausgestaltet: Eigentümer können individuelle Lösungen umsetzen. Sie können den Erneuerbaren-Anteil (mindestens 65 Prozent) auch rechnerisch nachweisen.

Oder sie wählen zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für mindestens 65 Prozent Erneuerbares Heizen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie. Außerdem gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit so genannter „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.

Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.

 

 

 

 

 

 

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